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   OLG Stuttgart, 16.12.1997 - 8 W 409/96   

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https://dejure.org/1997,12901
OLG Stuttgart, 16.12.1997 - 8 W 409/96 (https://dejure.org/1997,12901)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.1997 - 8 W 409/96 (https://dejure.org/1997,12901)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 8 W 409/96 (https://dejure.org/1997,12901)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Anspruchs auf eine Erhöhungsgebühr für einen mehrere Beklagte bei Abwehr gleichartiger Unterlassungsansprüche vertretenden Rechtsanwalt

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.1997 - 8 W 409/96
    Hinzukommt daß die anwaltlichen Berufspflichten, zu denen auch die Pflichten aus § 43 b BRAO bezüglich der Grenzen zulässiger Werbung gehören, jeweils den einzelnen Rechtsanwalt treffen und somit persönlicher Natur sind (vgl. §§ 1 ff , 43 ff , 113 sowie 59 a BRAO ; BVerfGE 63, 266, 282 ff [BVerfG 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80] ; Feurich/Braun, BRAO 3. Aufl. 1995, Rn. 4 zu § 43, Rn. 3 zu § 43 b; Henssler/Prütting/Eylmann, BRAO 1996, Rn. 1 vor § 43, Rn. 7, 55 zu § 43 b).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.1997 - 8 W 409/96
    Auch die neuerdings bejahte Scheckfähigkeit einer BGB -Gesellschaft ("Arge") (BGH XI ZR 154/96 - Urt. v. 15.7.97, NJW 97, 2754 = DB 97, 1813 = WM 97, 1666 = ZIP 97, 1496) gibt nach Ansicht des Senats noch keine tragfähige Grundlage dafür ab, eine BGB -Gesellschaft (in Gestalt einer Anwaltssozietät) nach geltendem Recht als allgemein rechtsfähig - und damit als einheitlichen Auftraggeber i.S.v. § 6 BRAGO - anzusehen; dagegen spricht nicht zuletzt das erwähnte Partnerschaftsgesellschaftsgesetz .
  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.1997 - 8 W 409/96
    Diese Unterlassungsklage blieb in allen drei Instanzen erfolglos ... (BGHR § 43 b BRAO Nr. 2 = NJW 96, 852).
  • OLG Hamm, 03.06.1986 - 4 W 45/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.1997 - 8 W 409/96
    Dem entspricht es, daß im Falle einer Zuwiderhandlung nur eines Schuldners gegen die Unterlassungsverpflichtung nur diesem ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO auferlegt werden könnte (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 87, 383).
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